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Ferienzuschüsse - Wer, Was, Wie?
Ferienzeit ist die schönste Zeit. Ausruhen, Spaß haben in und mit der Familie, Neues kennenlernen. Und Brandenburg hat dafür viele schöne Orte und Plätze zu bieten. Viele wollen aber auch über die Landesgrenze reisen. Ob nah oder fern – die schönste Zeit des Jahres kostet Geld. Aber nicht alle können sich einen Urlaub leisten. Ist das Einkommen gering, ist für viele Familien die Urlaubsreise unerschwinglich. Dies betrifft insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien oder Familien mit behinderten Angehörigen.
Aber sie müssen nicht zu Hause bleiben. Es gibt bundesweit "Familienferienstätten“, die mit ihren Angeboten auf die Bedürfnisse dieser Familien zugeschnitten sind. Im Land Brandenburg gibt es drei solcher Orte der Erholung und Stätten der Begegnung für kleine und große Familien. Und weil uns die Förderung gemeinsamer Ferien und Erlebnisse wichtig ist, stellte das Familienministerium – wie bereits seit vielen Jahren - wiederum 300.000 Euro für Ferienzuschüsse bereit.Das kommt gut an im Land: Im letzten Jahr nutzten fast 1.500 brandenburgische Familien diese Möglichkeit; die meisten im Sommer, manche im Winter. Alles, was dazu nötig und wichtig ist, fasst unsere Übersicht zusammen. Informieren Sie sich über Ihren Anspruch, die Höhe der Förderung und wo Sie einen Antrag stellen können. Wir wünschen Ihnen erholsame Ferientage!
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

- Foto: M. Eram / DRK
- Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg
- Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen; die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe der pauschalierten Regelleistung bei Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (max. 150 %)
- Beantragung der Zuschüsse grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt
Beachte: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtzeitig beantragen! - Bezuschussung nur einmal jährlich möglich
Wer kann Ferienzuschüsse erhalten?
Das Land Brandenburg gewährt Zuschüsse für Familienferienreisen. Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen; auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied zwischen 5,20 Euro und 7,70 Euro in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens.
Welche Familienferienstätten gibt es?

- Foto: D. Ende / DRK
- Bundesweit mehr als 100 Familienferienstätten (im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundes- arbeitsgemeinschaft Familienerholung enthalten)
- Familienferienstätten im Land Brandenburg:
- Naturfreundehaus Üdersee
Üdersee Süd 111
16244 Schorfheide, OT Finowfurt
Telefon 03335 / 32 65 29 - Familienferienstätte St. Ursula
Gränertstraße 27 · 14774 Kirchmöser
Telefon 03381 / 80 60-0 - Feriendorf Groß Väter See
Groß Väter 34 · 17268 Templin, OT Groß Dölln
Telefon 039883 / 4 89 99-0
Wie lange?

- Foto: D. Ende / DRK
Mindestens 5, höchstens 14 Tage; in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen zulässig.
Wo kann man Familienurlaub machen?
- In Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen
- In anderen, für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen bzw. Ferienunterkünften Beachte: Aufenthalte bei Verwandten können nicht gefördert werden.
- In Deutschland, in Polen oder in der Tschechischen Republik

